Angebotsbörse: Allgemeine Nutzungsbedingungen
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1. Ziel und Zweck der Angebotsbörse
Die Angebotsbörse soll die kulturelle Zusammenarbeit der Kommunen fördern und die Koordination gemeinsamer Kulturarbeit auch für zukünftige Projekte erleichtern. Die Angebotsbörse dient ausschließlich kulturellen Zwecken.

2. Nutzungsberechtigung
Die Angebotsbörse steht allen Einrichtungen unserer Mitglieder offen.

Andere öffentliche Einrichtungen können eine Zugangsberechtigung erhalten.

Private Träger, wie Kunstvereine, Konzertvereine u. a., können eine Zugangsberechtigung erhalten, wenn dies den Zielen der Angebotsbörse entspricht.

Eine kommerzielle Nutzung der Börse ist ausgeschlossen.

3. Verschwiegenheitspflicht
Um ein frühes Planungsstadium der Projekte zu gewährleisten, verpflichtet sich jeder Teilnehmer, Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

4. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung ist die vollständige Registrierung der geforderten Nutzerdaten.

5. Pflichten der Nutzer und Haftungsausschluss
Die Nutzer sind im Interesse der Effektivität der Börse verpflichtet, ihre Angebote gewissenhaft einzustellen und ihre Angebote zu aktualisieren.

Eine Haftung für die Gültigkeit eines Angebots besteht nicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme oder Beteiligung an einer Veranstaltung wird durch die Börse nicht begründet.

Die Betreiber der Börse sind für die Inhalte einzelner Angebote nicht verantwortlich.

6. Kosten
Die Kosten für die Nutzung der Börse durch Einrichtungen unserer Mitglieder ist durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag im Arbeitskreis für gemeinsame Kulturarbeit bayerischer Städte e.V. abgegolten. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten.

Die Nutzungsgebühr für andere Einrichtungen beträgt 100 € im Jahr.

7. Anerkennung
Die Nutzer erkennen die Allgemeinen Nutzungsvoraussetzungen mit ihrer Registrierung an.

 

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© 2004 Arbeitskreis für gemeinsame Kulturarbeit bayerischer Städte e.V., Ingolstadt. Alle Rechte vorbehalten