1. Ziel
und Zweck der Angebotsbörse
Die Angebotsbörse soll die kulturelle Zusammenarbeit
der Kommunen fördern und die Koordination gemeinsamer
Kulturarbeit auch für zukünftige Projekte erleichtern.
Die Angebotsbörse dient ausschließlich kulturellen
Zwecken.
2. Nutzungsberechtigung
Die Angebotsbörse steht allen Einrichtungen unserer
Mitglieder offen.
Andere öffentliche Einrichtungen können eine Zugangsberechtigung erhalten.
Private Träger, wie Kunstvereine, Konzertvereine u.
a., können eine Zugangsberechtigung erhalten, wenn dies
den Zielen der Angebotsbörse entspricht.
Eine kommerzielle Nutzung der Börse ist ausgeschlossen.
3. Verschwiegenheitspflicht
Um ein frühes Planungsstadium der Projekte zu gewährleisten,
verpflichtet sich jeder Teilnehmer, Informationen nicht an
Dritte weiterzugeben.
4. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung ist die vollständige
Registrierung der geforderten Nutzerdaten.
5. Pflichten der Nutzer und Haftungsausschluss
Die Nutzer sind im Interesse der Effektivität der Börse
verpflichtet, ihre Angebote gewissenhaft einzustellen und
ihre Angebote zu aktualisieren.
Eine Haftung für die Gültigkeit eines Angebots
besteht nicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme oder
Beteiligung an einer Veranstaltung wird durch die Börse
nicht begründet.
Die Betreiber der Börse sind für die Inhalte einzelner
Angebote nicht verantwortlich.
6. Kosten
Die Kosten für die Nutzung der Börse durch Einrichtungen unserer Mitglieder ist durch den
jährlichen Mitgliedsbeitrag im Arbeitskreis für
gemeinsame Kulturarbeit bayerischer Städte e.V. abgegolten.
Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten.
Die Nutzungsgebühr für andere Einrichtungen beträgt 100 € im Jahr.
7. Anerkennung Die Nutzer erkennen die Allgemeinen Nutzungsvoraussetzungen mit ihrer Registrierung an.
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© 2004 Arbeitskreis für gemeinsame Kulturarbeit bayerischer Städte e.V., Ingolstadt. Alle Rechte vorbehalten
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